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Vorteile von Denkmalimmobilien

5. Januar 2012 Keine Kommentare
pfala 300x218 Vorteile von Denkmalimmobilien

cc by flickr/ pfala

In Zeiten von Abgeltungssteuer und unsicheren Aktienmärkten suchen viele Anleger nach einer sicheren, aber zugleich auch renditestarken Anlagemöglichkeit mit Bestand, um nicht die Altersvorsorge verkaufen zu müssen. Viele Investoren wie auch private Käufer entscheiden sich in diesem Fall für eine Immobilie, die einige Vorzüge bietet, eine besonders hohe Rendite ist aber aufgrund einiger Vorteile bei so genannten denkmalgeschützten Immobilien zu erwarten. Gegenüber Bestands- und vor allem Neubauimmobilien lässt sich deshalb ein höherer Return realisieren, zudem wird ein wertstabiles Investment oder aber eine fundierte Altersvorsorge geschaffen.

Zuerst einmal ist anzumerken, dass fachgerecht restaurierte Immobilien eine besondere Wertstabilität besitzen, zudem bieten sie bei Eigennutzung ein besonders Wohnambiente, dass in einem Neu- oder Bestandsbau meist nicht vorhanden ist. Der primäre Vorteil liegt bei einer denkmalgeschützten Immobilie aber ohne Zweifel in den großzügigen Steuervorteilen, welche der Staat dem Besitzer einer Denkmalimmobilie zuteil werden lässt. Sowohl Kaufpreis als auch Sanierungskosten werden dabei durch den Gesetzgeber bedacht, um den Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie wie auch den Erhalt für potentielle Besitzer interessanter zu gestalten.

Die Steuervorteile liegen dabei vor allem in den normalen Abschreibungen die bei einer Immobilie möglich sind und speziellen weiteren Abschreibungsmöglichkeiten, die für ein Denkmal möglich sind, wenn beispielsweise Sanierungskosten anfallen. Es können bei einer denkmalgeschützten Immobilie Kosten für die Sanierung in Höhe von 90 % verteilt auf 10 Jahre abgeschrieben werden, wenn das Gebäude als Selbstnutzer gebraucht wird, Investoren haben sogar die Möglichkeit, die Kosten über einen Zeitraum von 12 Jahren komplett, also zu 100 % steuerlich geltend machen. In den ersten 8 Jahren lassen sich dabei je 9 % absetzen, in den letzten 4 Jahren sind jeweils 7 % von der Steuer absetzbar. Dabei lässt sich leicht ausrechnen, dass der als Werbungskosten anzusetzende Betrag für die Person, welche die denkmalgeschützte Immobilie erwirbt, desto höher ist, je höher auch die Kosten für die Sanierung ausfallen, ausgiebige Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten steigern also nicht nur den Immobilienwert, stellen für den Käufer aber auf lange Sicht keine finanzielle Mehrbelastung dar.
Durch die Steuerersparnis mit Denkmalimmobilien wird die tatsächliche Rendite in vielen Fällen auch deutlich höher ausfallen als bei vergleichbaren Investments in gewöhnliche Immobilien.

Zusätzlich kann auch die ursprüngliche Bausubstanz der Denkmalimmobilie schrittweise über einige Jahre abgesetzt werden, und auch Verluste, die aus Vermietung und Verpachtung enstehen, können steuerlich geltend gemacht werden.

Darüber hinaus besteht selbstverständlich auch bei denkmalgeschützten Immobilien die Möglichkeit, diese nach 10 Jahren Spekulationsfrist steuerfrei veräußern zu können, bei anderen Gewinnen auf Wertanlagen würden Steuern als Abgeltungssteuer anfallen.

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29. November 2010 Keine Kommentare

Als Mieter oder Immobilieneigentümer beginnt nun wieder die große Hatz zum Jahresende. Wer bisher noch nicht den Freibetrag von € 6.000,- Handwerksdienstleistungen für das laufende Kalenderjahr aufgebraucht hat, sollte sich schnell noch einen Handwerker ins Haus holen, der noch schnell einige Arbeiten in diesem Jahr ausführt und auch die Rechnung in diesem Jahr stellt. Seit 2009 lassen sich Handwerksleistungen in höhe von bis zu € 6.000 jährlich mit 20% steuerlich geltend machen. So lässt sich eine Ersparnis über von bis zu € 1.200 erreichen, wenn man den Gesamtbetrag von € 6.000 an Aufträgen vergibt.
Die Details hat das Handwerkerportal MyHammer in einem übersichtlichen Ratgeber zusammengestellt.