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Geplatzter Kauf: Makler erhält trotzdem Provision

18. Juli 2011 Keine Kommentare
Grundstück by flickr pickade Geplatzter Kauf: Makler erhält trotzdem Provision

cc by flickr/ pickade

Der Job eines Immobilienmaklers ist es bekanntermaßen den Kauf eines Grundstücks oder eines Hauses zu vermitteln. Hat er diesen Job erfüllt, habe er in der Regel nichts mehr mit den Risiken bei der Abwicklung des Kaufvertrags zu tun. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor

In dem konkreten Fall hatte ein Makler ein Grundstück vermittelt. Wenig später kam es jedoch zu Schwierigkeiten beim Vertragsabschluss aufgrund von Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer. Diese beschlossen einvernehmlich den Vertrag aufzulösen. Der Makler verlangte aber trotzdem seine Provision, was der Verkäufer verweigerte.

Die Richter gaben am Ende dem Makler Recht, da er seinen Teil der Arbeit erfüllt hatte. Der Kaufvertrag sei danach alleine Sache von Käufer und Verkäufer. Der Anspruch auf die Provision wäre nur dann erloschen, wenn eine entsprechende Klausel im Maklervertrag enthalten gewesen wäre. Dies war nicht der Fall, also stehe dem Makler auch seine Bezahlung zu.

Immobilie muss zur Verfügung stehen, sonst keine Provision für Makler

27. Juni 2011 Keine Kommentare
Immobilie by flickr jphintze Immobilie muss zur Verfügung stehen, sonst keine Provision für Makler

cc by flickr/ jphintze

Beauftragt man einen Makler, so möchte man eigentlich nur Angebote erhalten, die zur Verfügung stehen bzw. über die aktuell verhandelt werden kann. In diesem Zusammenhang weist aktuell der Deutsche Anwaltverein auf ein Urteil des Amtsgerichts München hin, nach dem eine Wohnung zum Zeitpunkt des Angebots zur Verfügung stehen muss, ansonsten verliert der Makler den Anspruch auf seine Provision.

In dem konkreten Fall hatte ein Ehepaar einen Makler beauftragt für sie ein Ladenlokal für einen geplanten Backshop zu suchen. Ein anderer Backshop-Betreiber hatte ihm zur gleichen Zeit einen Auftrag erteilt, einen Nachmieter zu suchen. Der Makler vermittelte, jedoch stand laut der Vermieterin der Laden zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung.

Gut eine Woche später teilte die Vermieterin dem Ehepaar direkt mit, dass das Ladenlokal nun frei sei. Ein Mietvertrag wurde abgeschlossen und der Makler verlangte seine Provision. Das Paar weigerte sich jedoch zu zahlen, da in ihren Augen der Laden zum Zeitpunkt der Vermittlung nicht verfügbar war.

Das Gericht gab am Ende dem Ehepaar Recht. Ein Makler müsse sicherstellen, dass sein Auftraggeber sofort in konkrete Verhandlungen eintreten könne. So müsse der Vermieter direkt zum Abschluss eines Mietvertrags bereit sein. Sei dies nicht der Fall und das Geschäft käme später auf Initiative der Beteiligten zustande, habe er keinen Anspruch auf seine Provision.