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Wir alle mussten in den letzten Jahren miterleben, wie Kosten für Strom und Gas und die Betriebskosten immer weiter stiegen. Ein Trend, bei dem leider noch kein Ende in Sicht ist. Auch die Mieten selbst werden vielerorts immer höher. So kommen offenbar manche Vermieter auf die Idee die Betriebskosten einfach pauschal zu erhöhen ohne konkrete Gründe. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte dies für nicht rechtens.
In dem konkreten Fall hatte ein Vermieter die bisherigen Betriebskosten pauschal um zehn Prozent erhöht und bezeichnete dies als „Sicherheitszuschlag“ für mögliche Kostensteigerungen. Ein solches Verhalten sei laut den Richtern des BGH nicht hinzunehmen.
Eine Steigerung der Betriebskosten müsse sich stets auf konkrete Entwicklungen stützen. Als Grundlage könne hier zum Beispiel die letzte Betriebskostenabrechnung dienen oder aber Preisentwicklungen, die schon jetzt so gut wie sicher seien. Abstrakte Erhöhungen seien jedoch nicht gerechtfertigt.

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So manch einer träumt von einer ganz besonderen Immobilie. Hat man das Glück sich diesen Traum erfüllen zu können, muss man jedoch einige Punkte beachten, denn für außergewöhnliche Häuser und Wohnungen gelten meist eigene Regeln. So entschied beispielsweise das Amtsgericht Düren, dass Wohnungen in einer mittelalterlichen Burg nicht vom Mietspiegel erfasst werden.
In dem konkreten Fall ging es um einen Mieter, der sich eine Wohnung im Turm einer Burg aus dem 12. Jahrhundert mietete. Der Burgherr und Vermieter stufte diese Wohnung jedoch nach einer gewissen Zeit als gehobene Wohnung ein und berief sich dabei auf den Mietspiegel. Daher wurde die Miete von bisher 343,23 Euro auf 400 Euro erhöht.
Die Richter des Amtsgerichts sahen dies jedoch anders: Auf eine solch besondere Immobilie wie eine Burgwohnung sei der Mietspiegel nicht anzuwenden, da dieser sich auf Wohnungen beziehe, die ab 1948 bezugsfertig wurden.
Der Deutsche Mieterbund wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Mieterhöhungen bei solchen Immobilien nur durch ein Gutachten eines Sachverständigen möglich seien. Es sei denn, es ließe sich eine Vergleichswohnung finden, was in solchen Fällen wohl meist eher schwierig ist.

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So manch ein Mieter, vor allem in Großstädten, kennt das Phänomen: In einem Haus zahlt fast jede Mietpartei einen anderen Preis für ihre Wohnung. Dies hängt unter anderem von der langen Bindung mancher Mieter an ihre Wohnung ab, aber auch von Angebot und Nachfrage. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin hin.
Angebot und Nachfrage wirken sich direkt auf den Quadratmeterpreis aus. In Großstädten sind aktuell vor allem kleinere Wohnungen gefragt, so kann es schon mal vorkommen, dass eine unsanierte Zwei-Zimmer-Wohnung mehr kostet als eine sanierte Drei-Zimmer-Wohnung.
Dies liegt vor allem daran, dass in Ballungszentren vor allem Singles leben, die häufig umziehen. Familien ziehen meist lieber nach außerhalb und wenn sie in der Stadt bleiben, dann wohnen sie meist länger in einer Wohnung. Aufgrund solcher längeren Bindungen steigt bei den größeren Wohnungen die Miete meist langsamer. Wechseln hingegen in kleineren Wohnungen häufiger die Mieter, können die Preise vom Vermieter natürlich öfter angepasst werden.
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