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Artikel Tagged ‘Kündigungsfrist’

Durch Nachmieter Kündigungsfrist verkürzen? Vermieter muss zustimmen

21. November 2011 Keine Kommentare
cc by flickr/ gillyberlin

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Wer aus seiner Mietwohnung ausziehen möchte, der muss sich natürlich an die im Mietvertrag festgehaltene Kündigungsfrist halten. Diese passt einem jedoch nicht immer unbedingt ins eigene Konzept. So versucht so manch einer diese zu umgehen, indem er sich selbst auf die Suche nach einem Nachmieter macht. Dabei hat jedoch immer der Vermieter ein Wörtchen mitzureden.

Jeder Vermieter hat grundsätzlich das Recht sich seine Mieter selbst auszusuchen. So kann man als Mieter also nicht einfach einen selbst ausgewählten Nachmieter präsentieren und ist damit die Kündigungsfrist los. Darauf weist der Mieterverein München hin.

Bei solchen Plänen sollte man am besten alle Schritte mit dem Vermieter abstimmen und oft findet man gemeinsam eine Lösung. Der Vermieter muss jedoch stets seine Einwilligung für einen Nachmieter geben.

Mieter und Vermieter: Kündigungsfristen

17. Oktober 2011 Keine Kommentare
cc by flickr/ Gunnar Wrobel

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Als Mieter muss man in der Regel bei einem unbefristeten Mietvertrag eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Für Vermieter selbst gelten jedoch andere Fristen, wie der Deutsche Mieterbund aktuell aufklärt.

Während bei den Mietern selbst inzwischen die Wohndauer in Sachen Kündigung keine Rolle mehr spielt, richtet sich die Kündigungsfrist des Vermieters genau danach. Wohnt ein Mieter bis zu fünf Jahre in einer Wohnung oder einem Haus, kann der Vermieter im Falle eines triftigen Grunds eine Kündigungsfrist von drei Monaten ansetzen. Liegt die Mietdauer jedoch über fünf Jahren, verlängert sich die Kündigungsfrist auf sechs Monate.

Bei Mietern, die bereits seit über acht Jahren die Wohnung oder das Haus bewohnen, muss sich der Vermieter an eine Frist von neun Monaten halten. Desweiteren weist der Deutsche Mieterbund darauf hin, dass alte Mietverträge, die bis Herbst 2001 geschlossen wurden, oft nach zehn Jahren eine Kündigungsfrist über zwölf Monate für den Vermieter enthalten. Dies sei auch heute noch gültig. Nur für Mieter würden solche Klauseln nicht mehr zutreffen.