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Investition in eine Baudenkmal-Immobilie

12. Februar 2012 Keine Kommentare

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Denkmalsanierung - flickr/sara~

Wurde ein Immobilien-Objekt von der Behörde einmal als Denkmal klassifiziert, stehen sämtliche Renovations- und Wiederherstellungs-Arbeiten an dieser betreffenden Immobilie unter der Aufsicht des Denkmal-Schutzes. Das heisst mit anderen Worten, dass nicht jegliche Art und Weise der Modernisierung für die Rekonstruktion in Frage kommen kann. In dieser Hinsicht gilt es bei der bevorstehenden Investition in ein solch spezielles Objekt die Renovationsintensität zu berücksichtigen. Auf der anderen Seite sind beim investieren in denkmalgeschützte Immobilien nach Genehmigung der Rekonstruktionsaufwendungen enorme steuerliche Abschreibungen zulässig, welche eine erhöhte Rentabilität ermöglichen.

Bei einer Baudenkmal-Immobilie handelt es sich nicht nur um ein herkömmliches Bauwerk, sondern um ein Objekt, das Geschichte geschrieben hat und seit Jahrzenten besteht. Diese Objekte sind gerade in wirtschaftlich unsicheren Situationen beliebter denn je. Vor allem während der Kriesenzeiten bei mangelnden sicheren Investitionsmöglichkeiten, stellen diese einmaligen Unikate eine absolut gewinnbringende Finanzanlage dar. Diese Objekte gelten als Kunstwerke und sind nicht in beliebigen Mengen anzutreffen oder gar verfügbar. Sie sind mit keinem anderen Objekt in irgend einer Weise vergleichbar und gerade deswegen von unschätzbarem Wert.

Das Grundgerüst dieser prächtigen und herrschaftlichen Bauten, ist auf einem äusserst robusten Fundament errichtet worden, welche das Überleben eines so alten Bauwerkes auch künftig garantieren wird. Diese Basis wird in den modernen Werken nicht mehr auf die gleiche Weise errichtet, dies ist mit ein Grund, weswegen diese historischen Objekte so sehr begehrt sind, neben der Tatsache, dass es sich um absolute Spezies handelt.

Die Vermietung eines vollständig instandgestellten Objektes kann einen beträchtlichen Betrag einbringen und ist im Wiederverkauf ein unsagbarer Wertschatz. Die Lage und auch der ganze Zustand des in Frage kommenden Kaufobjektes gilt es vorher genügend abzuschätzen. In diesem Fall ist es absolut empfehlenswert Experten bei der Investitionswahl beizuziehen, welche die erforderliche Erfahrung mitbringen, die Chancen und die Risiken, welches das betreffende Objekt in sich birgt realistisch abschätzen zu können, damit es danach kein böses Erwachen gibt.

Vorteile von Denkmalimmobilien

5. Januar 2012 Keine Kommentare
pfala 300x218 Vorteile von Denkmalimmobilien

cc by flickr/ pfala

In Zeiten von Abgeltungssteuer und unsicheren Aktienmärkten suchen viele Anleger nach einer sicheren, aber zugleich auch renditestarken Anlagemöglichkeit mit Bestand, um nicht die Altersvorsorge verkaufen zu müssen. Viele Investoren wie auch private Käufer entscheiden sich in diesem Fall für eine Immobilie, die einige Vorzüge bietet, eine besonders hohe Rendite ist aber aufgrund einiger Vorteile bei so genannten denkmalgeschützten Immobilien zu erwarten. Gegenüber Bestands- und vor allem Neubauimmobilien lässt sich deshalb ein höherer Return realisieren, zudem wird ein wertstabiles Investment oder aber eine fundierte Altersvorsorge geschaffen.

Zuerst einmal ist anzumerken, dass fachgerecht restaurierte Immobilien eine besondere Wertstabilität besitzen, zudem bieten sie bei Eigennutzung ein besonders Wohnambiente, dass in einem Neu- oder Bestandsbau meist nicht vorhanden ist. Der primäre Vorteil liegt bei einer denkmalgeschützten Immobilie aber ohne Zweifel in den großzügigen Steuervorteilen, welche der Staat dem Besitzer einer Denkmalimmobilie zuteil werden lässt. Sowohl Kaufpreis als auch Sanierungskosten werden dabei durch den Gesetzgeber bedacht, um den Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie wie auch den Erhalt für potentielle Besitzer interessanter zu gestalten.

Die Steuervorteile liegen dabei vor allem in den normalen Abschreibungen die bei einer Immobilie möglich sind und speziellen weiteren Abschreibungsmöglichkeiten, die für ein Denkmal möglich sind, wenn beispielsweise Sanierungskosten anfallen. Es können bei einer denkmalgeschützten Immobilie Kosten für die Sanierung in Höhe von 90 % verteilt auf 10 Jahre abgeschrieben werden, wenn das Gebäude als Selbstnutzer gebraucht wird, Investoren haben sogar die Möglichkeit, die Kosten über einen Zeitraum von 12 Jahren komplett, also zu 100 % steuerlich geltend machen. In den ersten 8 Jahren lassen sich dabei je 9 % absetzen, in den letzten 4 Jahren sind jeweils 7 % von der Steuer absetzbar. Dabei lässt sich leicht ausrechnen, dass der als Werbungskosten anzusetzende Betrag für die Person, welche die denkmalgeschützte Immobilie erwirbt, desto höher ist, je höher auch die Kosten für die Sanierung ausfallen, ausgiebige Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten steigern also nicht nur den Immobilienwert, stellen für den Käufer aber auf lange Sicht keine finanzielle Mehrbelastung dar.
Durch die Steuerersparnis mit Denkmalimmobilien wird die tatsächliche Rendite in vielen Fällen auch deutlich höher ausfallen als bei vergleichbaren Investments in gewöhnliche Immobilien.

Zusätzlich kann auch die ursprüngliche Bausubstanz der Denkmalimmobilie schrittweise über einige Jahre abgesetzt werden, und auch Verluste, die aus Vermietung und Verpachtung enstehen, können steuerlich geltend gemacht werden.

Darüber hinaus besteht selbstverständlich auch bei denkmalgeschützten Immobilien die Möglichkeit, diese nach 10 Jahren Spekulationsfrist steuerfrei veräußern zu können, bei anderen Gewinnen auf Wertanlagen würden Steuern als Abgeltungssteuer anfallen.