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Artikel Tagged ‘BGH’

BGH: Pauschaler Betriebskostenzuschlag nicht rechtens

3. Oktober 2011 Keine Kommentare
Immobilienpreis by flickr Images of Money BGH: Pauschaler Betriebskostenzuschlag nicht rechtens

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Wir alle mussten in den letzten Jahren miterleben, wie Kosten für Strom und Gas und die Betriebskosten immer weiter stiegen. Ein Trend, bei dem leider noch kein Ende in Sicht ist. Auch die Mieten selbst werden vielerorts immer höher. So kommen offenbar manche Vermieter auf die Idee die Betriebskosten einfach pauschal zu erhöhen ohne konkrete Gründe. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte dies für nicht rechtens.

In dem konkreten Fall hatte ein Vermieter die bisherigen Betriebskosten pauschal um zehn Prozent erhöht und bezeichnete dies als „Sicherheitszuschlag“ für mögliche Kostensteigerungen. Ein solches Verhalten sei laut den Richtern des BGH nicht hinzunehmen.

Eine Steigerung der Betriebskosten müsse sich stets auf konkrete Entwicklungen stützen. Als Grundlage könne hier zum Beispiel die letzte Betriebskostenabrechnung dienen oder aber Preisentwicklungen, die schon jetzt so gut wie sicher seien. Abstrakte Erhöhungen seien jedoch nicht gerechtfertigt.

BGH: Rechte von Fernwärme-Kunden gestärkt

25. April 2011 Keine Kommentare
Warmwasserheizung by wikimedia Geierunited BGH: Rechte von Fernwärme Kunden gestärkt

cc by wikimedia/ Geierunited

Immer wieder hört man auch im Bereich der Fernwärme von Preiserhöhungen, deren Gründe für die Kunden meist nicht genau ersichtlich sind und die auch in den Augen vieler übermäßig hoch sind. Zwei Kunden haben sich erfolgreich zur Wehr gesetzt und bekamen recht von den Richtern des Bundesgerichtshofs.

Nach den beiden Urteilen sind in Fernwärme-Verträgen Klauseln zur Preisanpassung nur dann gültig, wenn sie sich an den Kosten des Wärmelieferanten orientieren. Zudem müssen die Verträge so transparent gestaltet sein, dass die Kunden den vollen Umfang der Preissteigerung auch genau und frühzeitig erkennen können.

In dem einen Fall ging es um einen Kunden, dessen Energieversorger den Preis für die Farnwärme an den für leichtes Heizöl gekoppelt hatte, obwohl die Wärme mit Erdgas erzeugt wurde. In dem anderen Fall wurde ein wichtiger Faktor zur Berechnung des neuen Preises dem Kunden nicht offengelegt.