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Tipps für Vermieter gegen Mietnomaden

8. November 2013 Keine Kommentare

cc by wikimedia / Userm1970

Mietnomaden sind meist schwer zu erkennen und geben sich in der Regel äußerst eloquent und vertrauenswürdig. Das macht es besonders schwer, sich wirklich gegen sie zu schützen zu können. Viele Vermieter sind schon auf sie reingefallen und standen am Ende mit einem riesigen Kostenberg alleine da. Doch es gibt durchaus Tipps für Vermieter gegen Mietnomaden.

Nicht das Bauchgefühl entscheiden lassen

Auch wenn die junge Familie noch so nett und zahlungskräftig wirken mag – Mietnomaden verstehen es besonders gut, sich als potentielle Traummieter auszugeben. Jeder Vermieter hat das Recht, seine zukünftigen Mieter vor Abschluss des Mietvertrages genau unter die Lupe zu nehmen und sich beispielsweise die Auskunft der Schufa einzuholen. Darauf sollte niemals verzichtet werden, auch wenn die eigene Menschenkenntnis etwas anderes vermittelt. Auch auf die Kaution sollte immer beharrt werden und Hellhörigkeit bei entsprechenden Ausreden ist geboten. Vermieter sollten zudem für den Extremfall immer über eine Rechtsschutz- und auch eine Mietausfallversicherung verfügen. Seiten wie diese helfen dabei, die passende Rechtsschutzversicherung zu finden.

Die Kündigung anwaltlich überprüfen lassen

Hat sich ein Mietnomade in der vermieteten Wohnung eingenistet, hilft nur noch die Kündigung. Doch leider ist dies in der Praxis nicht so einfach umzusetzen, da sich viele Mietnomaden auch durch eine Kündigung nicht zum Auszug bewegen lassen und erst eine umständliche und langwierige Räumungsklage folgen muss, bis der Vermieter letztendlich zu seinem Recht kommt. Noch ärgerlicher ist es, wenn in der Kündigung Fehler passieren, auf die sich der Mieter letztendlich berufen kann. Im schlimmsten Fall kann eine fehlerhafte Kündigung sogar gänzlich unwirksam sein, so dass der Mieter diese als gegenstandlos betrachten kann. Bemerkt der Vermieter dies nicht sofort und schickt eine erneute, korrigierte Fassung heraus, zieht sich der ganze Prozess noch weiter in die Länge. Aus diesem Grund sollten Kündigungen immer zusammen mit einem Anwalt verfasst werden. Außerdem ist es ratsam, diese per Einschreiben zu schicken oder sich vom Mieter den Erhalt quittieren zu lassen, da dieser sonst behaupten kann, niemals eine Kündigung erhalten zu haben.

Rechtliche Absicherung über weitere Maßnahmen einholen

Wer Mietnomaden im Haus hat, ist stets in der Versuchung, beispielsweise die Schlösser auszutauschen, so dass der verhasste Mieter die Wohnung einfach nicht mehr betreten und keinen weiteren Schaden anrichten kann. Dies ist jedoch strengstens untersagt. Auch das heimliche Herumschnüffeln in der Wohnung oder das Pfänden von Gegenständen ohne Gerichtsvollzieher sind bei momentaner Rechtslage verboten. Hierzu ist es ratsam, sich dauerhaft anwaltlichen Beistand an die Seite zu stellen, um nicht über das Ziel hinauszuschießen und sich selbst strafbar zu machen. Letztendlich bedeutet dies nämlich sonst nur noch mehr Ärger.