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Archiv für die Kategorie ‘Nachbarschaft’

Ruhezeiten: Rücksicht auf die Nachbarn

20. Februar 2012 Keine Kommentare
Trompete by flickr lisaclarke Ruhezeiten: Rücksicht auf die Nachbarn

cc by flickr/ lisaclarke

Lärm ist einer der häufigsten Gründe für Nachbarschaftsstreits und nicht selten landen solche Fälle schnell vor Gericht. So manch einer kann dabei einfach nicht fassen, dass es Mitmenschen gibt, die einfach keine Rücksicht auf andere nehmen. Bei bestimmten Umständen müssen sich Nachbarn jedoch auch tolerant zeigen.

Grundsätzlich sollten Mieter versuchen die Ruhezeiten von 13 bis 15 Uhr und zwischen 22 und 7 Uhr einzuhalten. Dies bedeutet, dass man während dieser Zeiten zum Beispiel auf lautes Staubsaugen verzichten sollte. Jedoch gibt es natürlich auch Umstände, bei denen die Nachbarn gewissen Krach einfach aushalten müssen. Babys schreien zum Beispiel auch nachts. Hier müssen Mieter einfach durch, ebenso wie bei spielenden Kindern, wenn sie dies zu einer normalen Tageszeit machen.

Schallt jedoch die Musik aus einer Wohnung fast durch das ganze Haus, dann ist dies einfach zu laut und gilt als Ruhestörung, egal ob innerhalb der Ruhezeiten oder außerhalb. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin hin. Grundsätzlich ist es in einem solchen Fall ratsam, sich direkt an den lärmenden Nachbarn zu wenden. Oft lässt sich solch ein Umstand im Gespräch lösen. Es muss also nicht gleich immer die Polizei verständigt werden…

Weihnachtsdekoration: Das sollten Mieter unterlassen

5. Dezember 2011 Keine Kommentare
Weihnachtsdeko by flickr m.prinke Weihnachtsdekoration: Das sollten Mieter unterlassen

cc by flickr/ m.prinke

In diesen Tagen wird in Deutschland wieder fleißig dekoriert. Grundsätzlich ist es das gute Recht von jedem Mieter, dass er seine Wohnung, seinen Balkon, die Fenster und auch die Wohnungstür so dekoriert wie es ihm oder ihr gefällt. Doch natürlich gibt es dabei auch einige Einschränkungen, vor allem wenn andere durch die Deko gestört werden.

So sollte man sich im Hausflur auf die eigene Tür beschränken und nicht anfangen einfach so den gesamten Flur zu dekorieren. Wenn man dies möchte, müssen die anderen Mieter und normalerweise auch der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Dies entschied das Amtsgericht Münster. Am Oberlandesgericht in Düsseldorf beschäftigte man sich hingegen mit einem Mieter, der gerne das gesamte Haus mit weihnachtlichen Duftsprays einnebelte. Auch dies müssen die anderen Mietparteien laut den Richtern nicht dulden.

Lichterketten und Weihnachtsschmuck sollten die Nachbarn ebenfalls nicht übermäßig stören. Aus Rücksicht den anderen gegenüber schaltet man blinkende Elemente am besten ab spätestens 22 Uhr ab. Weihnachten ist schließlich auch das Fest der Nächstenliebe…

Urteil: Polizei darf in Wohnung bei massivem Dauerlärm

31. Oktober 2011 Keine Kommentare
Lautsprecher cc by flickr woodleywonderworks Urteil: Polizei darf in Wohnung bei massivem Dauerlärm

Lautsprecher cc by flickr / woodleywonderworks

Die meisten von uns können wohl ein Lied über das Verhalten von einigen Nachbarn singen. Dinge wie laute Musik oder Ähnliches können das Zusammenleben in einem Haus schwer belasten. Es gibt jedoch auch ganz harte Fälle, bei denen man wirklich um die geistige Gesundheit mancher Mitmenschen fürchten muss. So entschied nun das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass in Fällen von massivem Dauerlärm die Polizei die Wohnung des Verursachers durchsuchen und Lärmquellen beschlagnahmen darf.

In dem konkreten Fall ging es um einen Mieter, der (ja, ihr lest richtig) über mehrere Tage hinweg eine elektrische Laubsäge in seiner Wohnung laufen ließ und das egal ob er anwesend war oder nicht. Logischerweise war dies eine große Belastung für die Mieter, die auch mehrmals die Polizei riefen.

Der Verursacher ließ die Beamten jedoch nicht in seine Wohnung und berief sich dabei auf sein Hausrecht. Die Laubsäge stellte er auch nicht ab. Die Richter hielten in solch einem krassen Fall einen Durchsuchungsbefehl für absolut angemessen. Zudem dürfe die Laubsäge beschlagnahmt werden. Man könne davon ausgehen, dass das dauerhaft laute Geräusch eine erhebliche nervliche Belastung für die anderen Mieter darstelle. Die Gesundheit der Nachbarn habe in solchen Ausnahmesituationen Vorrang vor der geschützten Lebenssphäre des verursachenden Mieters.

Jeder siebte Deutsche hat schon einmal den Nachbarn gegoogelt

18. August 2010 Keine Kommentare

15 Prozent der Deutschen interessiert an digitalen Fußabdrücken ihrer Nachbarn / Repräsentative Umfrage von Immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale der ISA: Junge Menschen besonders neugierig

Viele Deutsche sind neugierig, wer mit ihnen Tür an Tür wohnt: Immerhin jeder Siebte hat schon einmal den Namen eines Nachbarn bei Google, Facebook und Co. eingegeben, um sich genauer zu informieren. Außerordentlich rege wird der unerschöpfliche Datenquell des Internets von jungen Menschen genutzt. So lautet das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage von Immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale.

Die reine Neugier packt dabei 11 Prozent aller Deutschen, die einfach nur ein wenig über die Menschen von nebenan recherchiert haben, 4 Prozent sind sogar schon per Facebook mit Nachbar oder Nachbarin befreundet. Dabei tun sich junge Menschen besonders hervor: Die unter 30-Jährigen informieren sich zu 15 Prozent über die Anwohner in nächster Nähe und befreunden sich zu 8 Prozent über Facebook mit ihnen.

Mit zunehmendem Alter schwindet zwar der Gebrauch des Mediums Internet zur Beobachtung der Nachbarn. Doch immerhin noch 3 Prozent der über 60-Jährigen schauen online, wer genau in ihrer Umgebung wohnt.

Die Ergebnisse im Überblick:

Haben Sie schon einmal über Ihre Nachbarn im Internet recherchiert?
- Klar, ich will wissen, mit wem ich Tür an Tür wohne: 11 Prozent
- Ja, wir sind auch schon längst Facebook-Freunde: 4 Prozent
- Nein, meine Nachbarn interessieren mich nicht: 26 Prozent
- Nein, ihr Leben geht mich nichts an: 60 Prozent Für die repräsentative Befragung wurden im Juli 2010 im Auftrag von Immowelt.de 1.042 Personen durch das Marktforschungsinstitut Innofact befragt.

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