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Oft werden Garagen und Wohnungen zusammen vermietet. Besteht dafür nur ein Mietvertrag, ist es nicht möglich, eines von beiden separat zu kündigen. Gibt es allerdings zwei Verträge, dann können Kündigungen unabhängig voneinander getätigt werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshof hervor.
In dem konkreten Fall ging es um eine Mieterin, die von ihrem Vermieter eine Wohnung und einige Zeit später von diesem auch eine Garage angemietet hatte. Die Garage befand sich in einem anderen Haus, das der Vermieter irgendwann verkaufte. Der neue Besitzer kündigte daraufhin den Garagen-Vertrag der Mieterin. Diese zog vor Gericht.
Am Ende entschieden die Richter des Bundesgerichtshofs jedoch im Sinne des neuen Besitzers. Vorhanden seien zwei Mietverträge, welche einzelne Kündigungen möglich machen. Nur wenn eine Garage Bestandteil des Wohnungsmietvertrags ist, dürfe man sie nicht einzeln kündigen.

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Wer die Kaution für eine Wohnung in die Hände des Vermieters gibt, der vertraut darauf, dass das Geld bis zum Auszug sicher und korrekt angelegt ist. Ist dies nicht der Fall, so haben Mieter die Möglichkeit, die Miete einzubehalten. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bremen hervor, auf das die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ hinweist.
In dem konkreten Fall ging es um Mieter, die ihre Vermieterin schriftlich darum gebeten hatten, ihnen Auskunft über die Anlage der Kaution zu geben. Daraufhin erhielten sie einen Kontoauszug, auf dem die Vermieterin als Kontoinhaber eingetragen war, weshalb die Mieter zwei Monatsmieten einbehielten.
Die Richter gaben den Mietern Recht, denn sie müssten sich darauf verlassen können, dass ihr Geld unabhängig vom Vermögen der Vermieterin angelegt werde, was in dem Fall diese jedoch nicht nachweisen konnte. Die Anforderungen für eine sichere Anlage seien damit nicht erfüllt.

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Es kann schon mal passieren, dass man aus beruflichen Gründen für einige Zeit ins Ausland muss. Wer in diesem Zeitraum seine Mietwohnung behalten möchte, wird höchstwahrscheinlich über eine Untervermietung nachdenken. Denn so wird man nicht nur bei den Mietzahlungen entlastet, die Wohnung steht über den Zeitraum auch nicht leer.
Mietern ist dies laut einem Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg in Berlin offiziell erlaubt. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund in seiner Zeitschrift „Das Grundeigentum“ hin. In dem konkreten Fall ging es um einen Mieter, der für ein Jahr lang von seinem Arbeitgeber ins Ausland geschickt wurde.
Er bat im Vorfeld seinen Vermieter um Erlaubnis die Wohnung während dieses Zeitraums unterzuvermieten. Dieser reagierte jedoch nicht. Als der Mann dann gehen musste, überließ er die Wohnung einem Untermieter und ließ dabei seine persönlichen Sachen in der Einzimmerwohnung. Zudem schickte er eine erneute Bitte um Untervermietung an den Vermieter. Dieser antwortete mit einer fristlosen Kündigung.
Die Richter gaben jedoch dem Mieter Recht. Er habe eine berechtigtes Interesse die Wohnung unterzuvermieten. Zudem habe er seine persönlichen Sachen dort gelassen und somit die Wohnung vertragsgemäß genutzt. Der Aufenthalt im Ausland war darüberhinaus von Anfang an nur auf ein Jahr begrenzt.

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Es ist ein altes Thema, mit dem viele Mieter und Vermieter in Deutschland immer wieder zu kämpfen haben. Nicht selten führt der Auszug aus einer Wohnung zu Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern, denn ob die Mietsache sich verschlechtert hat oder es zu gewissen Veränderungen kam, liegt oft im Auge des Betrachters.
Grundsätzlich hat der Vermieter nach dem Auszug des Mieters sechs Monate Zeit um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Danach verjährt der Anspruch. Darauf weist aktuell der Deutsche Mieterbund in Berlin hin. Entscheidend für den Beginn dieser Frist sei dabei der Zeitpunkt der Schlüsselübergabe, wie der Bundesgerichtshof entschied.
In dem konkreten Fall ging es um Mieter, deren Mietverhältnis am 30. September endete. Diese waren jedoch bereits im Juni ausgezogen. Die Schlüsselübergabe erfolgte trotzdem fristgerecht am 1. Oktober. Im Nachhinein ging es um besagte Verjährungsfrist. Die Richter urteilten, dass diese mit dem Zeitpunkt der Schlüsselübergabe beginne, denn die Mieter müssten sich auch an die Kündigungsfrist halten. Wenn Mieter früher ausziehen wollen, muss dies einvernehmlich mit dem Vermieter geschehen.

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In Deutschlands Großstädten wie beispielsweise Berlin steigen seit einiger Zeit die Mieten. Auch wenn Berlin noch unter dem bundesweiten Durchschnitt liegt, ist die Tendenz doch sichtlich steigend. Laut der Marktforschungsfirma F + B Forschung und Beratung ist und bleibt München jedoch noch die teuerste Stadt der Republik.
Hier lag die durchschnittliche Nettokaltmiete 2011 bei 9,58 Euro pro Quadratmeter. In Stuttgart konnte man einen Durchschnitt von 7,89 Euro verzeichnen und in Köln von 7,80 Euro pro Quadratmeter. Vergleichsweise teuer fiel das Wohnen zudem in Frankfurt am Main (7,48 Euro) und Hamburg (7,27 Euro) aus.
Der Bundesdurchschnitt lag im vergangenen Jahr bei 6,04 Euro Nettokaltmiete pro Quadratmeter. Unter diesem Schnitt lagen zum Beispiel Dresden (5,49 Euro), Schwerin (5,46 Euro) oder Halle/Saale (5,10 Euro).