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Archiv für November, 2013

Der Winterfeste Garten – Checkliste der wichtigsten To-Do`s!

30. November 2013 Keine Kommentare

cc by flickr / onnola

Für einen winterfesten Garten braucht es einige unerlässliche Arbeiten. Für viele Gartenbesitzer ist der Herbst eine arbeitsreiche Zeit, denn im Garten sind wichtige Dinge zu erledigen und Vorbereitungen auf die kalte Jahreszeit zu treffen. Damit erster Frost weder dem Rasen noch Pflanzen und Sträuchern etwas anhaben können, muss eine umfassende Gartenpflege erledigt werden.

Checkliste hilft beim Überblick

Je nach Gartengröße und Anlage sind unterschiedliche Dinge zu erledigen. Wer hier auf Nummer Sicher gehen möchte, legt sich am besten eine Checkliste an, um alle Tätigkeiten noch zu erledigen, bevor erster Frost auftritt. Dazu gehören

• ein angemessener Hecken- und Baumschnitt
• Ummanteln der blühenden Pflanzen mit Vlies sowie
• kälteempfindlicher Kübelgewächse in den Keller oder in eine lichtdurchflutete warme Region im Haus übersiedelt ein letzter Rasenschnitt.

Sind diese Arbeiten erledigt, kann sich der Hobbygärtner den übrigen Tätigkeiten zuwenden.

Rasenpflege und Rückschnitt der Sträucher muss individuell erfolgen

Klar ist, dass im Herbst das Laub von den Bäumen fällt und den Gartenbesitzern viel Arbeit macht. Sowohl Rasen, Gehwege als auch die Dachrinne müssen vom Laub befreit werden. Ist erster Frost vorüber, kann dies einfach und schnell erledigt werden, da dann die meisten Blätter bereits abgefallen sind. Auf Beeten kann das Laub liegen bleiben, da diese einen natürlichen Kälteschutz für die Pflanzen darstellen. Wer es im Frühjahr wieder bunt blühend in seinem Garten haben möchte, der sollte bereits im Herbst Blumenzwiebel in die Erde geben und auch Triebe von Blühpflanzen im Keller ziehen.

Gartenzubehör und Gartengeräte richtig einwintern

Neben den Pflanzen benötigen auch Gartengeräte und Gartenzubehör die richtige Vorbereitung auf den Winter. Neben Gerätschaften wie Rasenmäher, Häcksler oder Rechen sollten die Gartenmöbel entsprechenden Kälteschutz erhalten. Entweder sie finden einen Platz im Keller oder aber sie werden mittels entsprechender Schutzplanen vor Kälte und Nässe geschützt. Die Geräte sollten gereinigt und mit Maschinenöl entsprechend gepflegt werden.

Umfassende Gartenpflege gewährleistet prächtiges Wachstum im Frühjahr

Wer sich im Herbst mit der Gartenpflege viel Mühe gibt und nach individueller Checkliste alle Arbeiten erledigt, hat im nächsten Frühjahr viel Freude an seiner blühenden Pracht.

Tipps für Vermieter gegen Mietnomaden

8. November 2013 Keine Kommentare

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Mietnomaden sind meist schwer zu erkennen und geben sich in der Regel äußerst eloquent und vertrauenswürdig. Das macht es besonders schwer, sich wirklich gegen sie zu schützen zu können. Viele Vermieter sind schon auf sie reingefallen und standen am Ende mit einem riesigen Kostenberg alleine da. Doch es gibt durchaus Tipps für Vermieter gegen Mietnomaden.

Nicht das Bauchgefühl entscheiden lassen

Auch wenn die junge Familie noch so nett und zahlungskräftig wirken mag – Mietnomaden verstehen es besonders gut, sich als potentielle Traummieter auszugeben. Jeder Vermieter hat das Recht, seine zukünftigen Mieter vor Abschluss des Mietvertrages genau unter die Lupe zu nehmen und sich beispielsweise die Auskunft der Schufa einzuholen. Darauf sollte niemals verzichtet werden, auch wenn die eigene Menschenkenntnis etwas anderes vermittelt. Auch auf die Kaution sollte immer beharrt werden und Hellhörigkeit bei entsprechenden Ausreden ist geboten. Vermieter sollten zudem für den Extremfall immer über eine Rechtsschutz- und auch eine Mietausfallversicherung verfügen. Seiten wie diese helfen dabei, die passende Rechtsschutzversicherung zu finden.

Die Kündigung anwaltlich überprüfen lassen

Hat sich ein Mietnomade in der vermieteten Wohnung eingenistet, hilft nur noch die Kündigung. Doch leider ist dies in der Praxis nicht so einfach umzusetzen, da sich viele Mietnomaden auch durch eine Kündigung nicht zum Auszug bewegen lassen und erst eine umständliche und langwierige Räumungsklage folgen muss, bis der Vermieter letztendlich zu seinem Recht kommt. Noch ärgerlicher ist es, wenn in der Kündigung Fehler passieren, auf die sich der Mieter letztendlich berufen kann. Im schlimmsten Fall kann eine fehlerhafte Kündigung sogar gänzlich unwirksam sein, so dass der Mieter diese als gegenstandlos betrachten kann. Bemerkt der Vermieter dies nicht sofort und schickt eine erneute, korrigierte Fassung heraus, zieht sich der ganze Prozess noch weiter in die Länge. Aus diesem Grund sollten Kündigungen immer zusammen mit einem Anwalt verfasst werden. Außerdem ist es ratsam, diese per Einschreiben zu schicken oder sich vom Mieter den Erhalt quittieren zu lassen, da dieser sonst behaupten kann, niemals eine Kündigung erhalten zu haben.

Rechtliche Absicherung über weitere Maßnahmen einholen

Wer Mietnomaden im Haus hat, ist stets in der Versuchung, beispielsweise die Schlösser auszutauschen, so dass der verhasste Mieter die Wohnung einfach nicht mehr betreten und keinen weiteren Schaden anrichten kann. Dies ist jedoch strengstens untersagt. Auch das heimliche Herumschnüffeln in der Wohnung oder das Pfänden von Gegenständen ohne Gerichtsvollzieher sind bei momentaner Rechtslage verboten. Hierzu ist es ratsam, sich dauerhaft anwaltlichen Beistand an die Seite zu stellen, um nicht über das Ziel hinauszuschießen und sich selbst strafbar zu machen. Letztendlich bedeutet dies nämlich sonst nur noch mehr Ärger.